Vor behördlichen Instanzen inner- und ausserhalb der Schweiz werden ausschliesslich beglaubigte Übersetzungen Ihrer offiziellen Dokumente anerkannt. Nur ein hochqualifizierter, beeidigter Fachübersetzer ist berechtigt, eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente zu erstellen. Mit unseren fachmännischen Übersetzern erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente, die von jeder Behörde anerkannt werden. Wir übersetzen für Sie Gerichtsurteile, Protokolle, Urkunden, Verträge oder Ausweise.
Beglaubigte Vertragsübersetzungen
Fehlerhafte oder missverständliche Vertragsübersetzungen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb sollten Sie die Übersetzung Ihrer Verträge nur durch eine vertrauenswürdige, hochprofessionelle Übersetzungsagentur anfertigen lassen, dessen Fachübersetzer beeidigt sind, Ihre Vertragsübersetzungen zu beglaubigen.
Apostille und Legalisation
Bei der Verwendung von Urkunden im internationalen Verkehr, wird von den Behörden eines anderen Staates oftmals eine Bestätigung der Echtheit der ausgestellten Urkunde verlangt. Je nach Land geschieht dies entweder durch eine sog. „Apostille“ oder einer sog. „Legalisation“. Die Beglaubigungsform der Apostille wird im Rechtsverkehr von allen Mitgliedsstaaten verwendet, die dem „Haager Abkommen“ unterliegen und direkt von uns ausgestellt. Für alle anderen Länder ist eine Legalisation erforderlich. Erfahren Sie mehr bei uns, ob Sie für Ihre beglaubigten Urkunden im Ausland eine Apostille oder eine Legalisation benötigen.
Berufszertifikate & Diplome
Sie brauchen für Ihren Berufseinstieg, -wechsel oder für Ihre Fortbildung einen Nachweis Ihrer Berufsqualifikation in einer anderen Sprache? Dann ist es für Sie empfehlenswert einen erfahrenen Übersetzer zu beauftragen, der mit den Bildungssystemen und Anerkennungen in der Ausgangs- und Zielsprache vertraut ist. Insbesondere kann eine fachgerechte Übersetzung Ihrer Berufsqualifikation ausschlaggebend für Ihren beruflichen Erfolg sein, sodass von uns auch nur präzise und fehlerfreie Übersetzungen beglaubigt werden.
Geburtsurkunden
Mit der Geburt eines Kindes entsteht die erste wichtige Urkunde. Diese Urkunde dient in fast allen Ländern als Identitätsnachweis einer Person und wird zur Grundlage für die Beantragung einer Staatsbürgerschaft, eines Führerscheins, eines Bankkontos oder anderer Ausweisdokumente. Mit unseren Übersetzern erhalten Sie ein originalgetreu übersetztes Dokument, das alle erforderlichen Merkmale der Geburtsurkunde enthält und das bei in- und ausländischen Behörden akzeptiert wird.
Gesiegelte Urkunden
Das Instrument der gesiegelten Urkunde dient der Regelung der Eigentumsverhältnisse über Immobilien und anderen dinglichen Rechten. Es findet Anwendung, sobald sich der Veräusserer und der Erwerber über die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vor einer zuständigen Stelle einigen. Solche gesiegelten Urkunden können unzählige Seiten umfassen, weshalb zur Beauftragung nur ein fachkundiger, beeidigter Übersetzer mit juristischem Know-How zu empfehlen ist.