Kann ein Bilingue auch übersetzen?

Übersetzen ist viel mehr, als das Können zweier Sprachen. Bei meinem ehemaligen Schulkameraden wurde Zuhause französisch gesprochen. Mündlich war deshalb seine Note immer die Beste. Schriftlich hingegen war er knapp genügend. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, Muttersprachlern automatisch sprachliche Kompetenz zuzuschreiben. Die Leistung eines ausgebildeten Übersetzers liegt darin, einen Originaltext zu erfassen, ihn in seine Bedeutung zu gliedern, in die Zielsprache grammatikalisch korrekt und verständlich wieder aufzubauen. Vielen Bilingues ohne sprachliche Ausbildung gelingt das nicht. So liest man dann in Übersetzungen zusätzliche Informationen, die im Originaltext schlicht nicht vorhanden waren. Das heisst jedoch nicht, dass unbedingt Wort für Wort übersetzt werden muss. Professionelle Übersetzer haben  ein ausgeprägtes Text- und Kulturverständnis ihres Heimatlandes; individuelle, landestypische Regelungen und spezielle Konsum- und Anwendergewohnheiten sollten demnach direkt in die Übersetzungen einfliessen. Der Text in der Zielsprache muss so verstanden werden als ob es das Original wäre.

Wann braucht es Profis?

Immer wenn der Text öffentlich ist: auf der Website, im Geschäftsbericht, in der Marketingbroschüre. etc. Und auch immer wenn es um Juristisches, Medizinisches und Technisches geht. In diesen Bereichen kann eine nicht ganz richtig verstandene Übersetzung fatale wirtschaftliche und / oder gesundheitliche Folgen haben.

Und bei Beglaubigungen. Hierzu sind von Gerichten beeidigte Übersetzer zu wählen, die mit ihrem «Stempel» bestätigen, dass die Übersetzung dem Original entspricht. Wichtig ist auch zu wissen: Welche «Stempel» es braucht, damit eine Übersetzung z.B. von einem Amt akzeptiert wird. Klären Sie hierzu das vorgängig. Und zum Schluss: wird eine notarielle Beglaubigung benötigt, so muss der Übersetzer zum Notar. Denn Notare beglaubigen nur die Unterschrift, jedoch nicht den Inhalt. Es werden also 2 Stempel benötigt: den vom beeidigten Übersetzer und den vom Notar.